Kontoführung |
Das Konto und Depot
wird im herkömmlichen Rahmen bei einer unserer Korrespondenzbanken
geführt. Hat der Kunde einen speziellen Wunsch, kann dies selbstverständlich
entsprechend abgeklärt werden, wobei vor allem die Bank die Entscheidungsträgerin
ist. |
Dreiecksvertrag |
Diese Verwaltungsvollmacht
ist ein Dreiecksvertrag zwischen der jeweils kontoführenden Bank,
dem Kunden und dem externen Vermögensverwalter. Wichtigster Bestandteil
darin ist, dass der Vermögensverwalter nicht befugt ist, wertneutrale
Handlungen vorzunehmen, d.h. Bezüge und Vergütungen oder Wertschriftenauslieferungen
ohne entsprechende schriftliche Ermächtigung des Kunden auszuüben. |
Verwaltungsvertrag |
Dieser Verwaltungsvertrag
regelt das Verhältnis zwischen dem Kunden und dem externen Vermögensverwalter.
Darin sind alle Belange definiert, insbesondere die Anlagestrategie
und die Honorierung.
Grundsätzlich kann zwischen einem Beratungsvertrag und einem Verwaltungsvertrag unterschieden werden. |