Kontoführung
Das Konto und Depot wird im herkömmlichen Rahmen bei einer unserer Korrespondenzbanken geführt. Hat der Kunde einen speziellen Wunsch, kann dies selbstverständlich entsprechend abgeklärt werden, wobei vor allem die Bank die Entscheidungsträgerin ist.

Dreiecksvertrag
Diese Verwaltungsvollmacht ist ein Dreiecksvertrag zwischen der jeweils kontoführenden Bank, dem Kunden und dem externen Vermögensverwalter. Wichtigster Bestandteil darin ist, dass der Vermögensverwalter nicht befugt ist, wertneutrale Handlungen vorzunehmen, d.h. Bezüge und Vergütungen oder Wertschriftenauslieferungen ohne entsprechende schriftliche Ermächtigung des Kunden auszuüben.

Verwaltungsvertrag
Dieser Verwaltungsvertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Kunden und dem externen Vermögensverwalter. Darin sind alle Belange definiert, insbesondere die Anlagestrategie und die Honorierung.

Grundsätzlich kann zwischen einem Beratungsvertrag und einem Verwaltungsvertrag unterschieden werden.